Selbstverständlich erfüllen unsere Krankenhäuser die gesetzlichen Vorgaben: Gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, alle zwei Jahre einen Qualitätsbericht zu erstellen und im Internet zu veröffentlichen, aktuell für das Jahr 2010.
Um die Lesefreundlichkeit weiter zu verbessern, haben wir im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, die Inhalte ansprechend aufbereitet. Unsere aktuellen Qualitätsberichte stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.