Mittwoch, 24.08.2016

Nicht schlecht reden sondern zukunfstfähig gestalten: Eine Betrachtung der Katholischen Zusatzversorgungskasse (KZVK) aus unternehmerischer Sicht

In den kirchlichen Vergütungsstrukturen ist eine betriebliche Altersversorgung über die KZVK bereits seit den 70er Jahren etabliert. Allerdings muss das System der (kirchlichen) Altersversorgung und der zu diesem Zweck gegründeten Versorgungskassen aktuell kritisch hinterfragt werden. Es bedarf dringender und wichtiger Reformen, um die Altersversorgung der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zukunft tragfähig zu gestalten.

Dr. Klaus Goedereis

Dr. Klaus Goedereis, Vorstandsvorsitzender der St. Franziskus-Stiftung Münster; Mitglied des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU).

Die verbindliche Einführung einer flächendeckenden, betrieblichen Altersversorgung für alle Arbeitnehmer in Deutschland ist in den letzten Wochen in der Politik intensiv diskutiert worden. In den kirchlichen Vergütungsstrukturen ist eine betriebliche Altersversorgung bereits seit den 70er Jahren etabliert und wird mit jedem Regelarbeitsvertrag wie selbstverständlich abgeschlossen. Angesichts der aktuellen Diskussion sollte dieser Aspekt in der kirchen- und gesellschafts-, aber auch arbeitsmarktpolitischen Diskussion als klarer Vorteil kirchlicher Arbeitsverhältnisse neu bewertet werden. Allerdings bedarf das System nicht nur der kirchlichen Altersversorgung einer kritischen Betrachtung, wie auch die jüngsten Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst gezeigt haben. Dazu gehört offensichtlich auch eine Reform der zu diesem Zweck gegründeten (kirchlichen) Versorgungskassen, um für die beteiligten Dienstgeber wie Dienstnehmer eine zukunftssichere, betriebliche Altersversorgung zu gewährleisten.

Worin liegen die Gründe für notwendige Strukturanpassungen?


Die Kapitalmärkte haben sich grundlegend gewandelt. Die Hochzinsphasen vergangener Jahrzehnte bzw. Konjunktur- und Zinszyklen sind aus dem Takt geraten. Das seit Jahren anhaltende Niedrigzinsniveau kann zwar private und betriebliche Investitionen befördern, beinhaltet aber auch deutlich niedrigere Anlagezinsen und belastet so die Ergebnisse der institutionellen Anleger wie auch die der Pensions- und Versorgungskassen. Eine Trendwende der Zinspolitik ist momentan nicht absehbar. Die Zeiten der Selbstkostendeckung sind in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft im Wesentlichen vorbei. Ökonomisierungsdruck, administrierte Preise und „Niedrigstpreise“ in Ausschreibungen lenken den Blick betriebswirtschaftlicher Steuerung zunehmend auf die Kostenseite und wegen der Personalintensität sozialer (Dienst-)Leistungen auf die Personalkosten. Dienstgeberseitige Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind Personalkosten, die andere Anbieter – insbesondere im gewerblichen Bereich – nicht oder zumindest nicht in dem Ausmaß aufweisen und damit Kosten- und Wettbewerbsvorteile haben.

Die aktuellen Urteile zum Sanierungsgeld sowie auch zu den „Startgutschriften“ beim Systemwechsel
und deren Folgen verdeutlichen, dass einerseits eine rechts- und finanzsichere Beitragsgestaltung zur zukunftssicheren Ausfinanzierung der einzelnen Abrechnungsverbände, andererseits eine Strukturreform in Fragen von Entscheidungsprozessen und deren Transparenz, aber auch die Reform der Aufsicht in den Zusatzversorgungskassen, erforderlich sind. Allen Beteiligten der KZVK ist klar, dass man das System der Zusatzversorgung nicht zurückdrehen kann. Aber allen ist auch klar - das System muss reformiert werden:

Es bedarf einer rechtssicheren Ausgestaltung von Beiträgen, betreffend die Vergangenheit und die Zukunft. Unsicherheiten in der (künftigen) Finanzbelastung oder jahrelange Unklarheiten in Bilanzierungsfragen sind für die Beteiligten nicht akzeptabel. Das Vertrauen in die Zusatzversorgungskassen muss nicht nur angesichts der Kapitalmarktentwicklung gestärkt werden. Dies gelingt am besten mit transparenten und verständlichen Informationen denen gegenüber, die regelmäßig ihre Beiträge überweisen. Dazu gehört auch eine angemessene Einbeziehung
der Beteiligten in Entscheidungsprozesse. Dies beinhaltet schließlich die Frage nach Gremien und den anzuwendenden Regularien und Statuten, die grundsätzlich den allgemeinen Regeln der Versicherungs- und Finanzwirtschaft angepasst sein sollten.

Ein weiterer Punkt betrifft die Unterstützung der Beteiligten bei (rechtlichen) Neustrukturierungen in caritativen Unternehmen. Diese dürfen nicht am System der Zusatzversorgung scheitern. Vielmehr bedarf es klarer und nachvollziehbarer Regelungen bei neuen Beteiligten, ob und wie mögliche Risiken der Zukunft individuell oder kollektiv abgesichert werden; übrigens ein Risiko, das im Grundsatz auch für die meisten Bestandsbeteiligten besteht. Hierzu bedarf es sicherlich auch einer Überarbeitung
der entsprechenden Satzungsvorgaben.

Schließlich geht es um die Leistungsseite: Im Vergleich zu den deutschen DAX-Unternehmen steht die kirchliche Altersversorgung glänzend dar. Nur wenige Großunternehmen investieren derart viel in die Altersabsicherung ihrer Mitarbeitenden wie Caritas und Diakonie. Aufgrund der beschriebenen Rahmenbedingungen wird die Leistungsseite künftig nicht mehr an die Altersvorsorgezusagen des öffentlichen Dienstes gekoppelt werden können. Ohne Steuer- oder Gebührenprivilegien wie im öffentlichen Bereich werden kirchliche Institutionen und – insbesondere die im Wettbewerb stehenden caritativen Unternehmen – diese Beiträge nicht mehr aufbringen können. Die Frage der Leistungsseite ist im kirchlichen Bereich auch nicht über die KZVK-Satzung zu regeln, sondern obliegt primär den Regularien der „kirchlichen Tarif- und Vergütungsverhandlungen“ im Rahmen der Arbeitsrechtlichen Kommissionen. Wird es hier nicht in absehbarer Zeit zu maßvollen Regelungen kommen, die sowohl die Kapitalmärkte als auch die Belastungsfähigkeit der caritativen Unternehmen im Blick haben, steht zu befürchten, dass für künftige Arbeitsverhältnisse Ausweichstrategien im Personalkostenbereich gesucht werden, wodurch das schützenswerte System des kirchlichen Arbeits- und Vergütungsrechts weiter unterminiert würde.

Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen:
Betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur ein Ausdruck sozialer Verantwortung für Menschen, die sich oftmals ein ganzes Arbeitsleben in kirchlich/caritativen Institutionen engagieren und im besten Wortsinn ihren Dienst tun. Es ist auch ein Wettbewerbsinstrument, welches heute am Arbeitsmarkt noch viel zu wenig kommuniziert wird. Um aber auch künftig eine tragfähige und attraktive Altersvorsorge gewährleisten zu können, bedarf es dringend wichtiger Reformen. Das gilt sowohl für Struktur und Mechanismen der Versorgungskassen, aber auch für eine Leistungszusage, die auf dem Prinzip des „rechten und realistischen Maßes“ ausgestaltet ist.