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Gesundheit trifft Ästhetik

Wann übernehmen Krankenkassen die Kosten für Straffungsoperationen nach massivem Gewichtsverlust?

Nach einer erfolgreichen Gewichtsabnahme oder einer operativen Behandlung des Lipödems stehen viele Betroffene vor einer unerwarteten Herausforderung: überschüssige Haut. 

„Was häufig als rein ästhetisches Problem wahrgenommen wird, kann mit erheblichen körperlichen und psychischen Beschwerden verbunden sein und die Lebensqualität deutlich einschränken“, sagt Dr. Jan Esters, Chefarzt der Abteilung für Plastische und Ästhetische Chirurgie am St. Marien-Hospital in Lüdinghausen. Unter bestimmten Voraussetzungen können rekonstruktive Straffungsoperationen deshalb von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. „Viele Patientinnen und Patienten glauben, mit der Gewichtsabnahme sei der schwierigste Teil geschafft. Tatsächlich beginnt für einige erst dann der Weg zurück zu einer uneingeschränkten Lebensqualität“, erklärt der Mediziner. 

Nach einem Gewichtsverlust von 40, 50 oder sogar mehr als 100 Kilogramm kann sich die Haut häufig nicht mehr ausreichend zurückbilden. Auch nach einer erfolgreichen Lipödem-Behandlung mittels Liposuktion – also Fettabsaugung – können insbesondere bei fortgeschrittenen Stadien oder eingeschränkter Hautelastizität ausgeprägte Hautüberschüsse zurückbleiben. Diese können die Beweglichkeit einschränken, die Körperhygiene erschweren und zu wiederkehrenden gesundheitlichen Beschwerden führen.

Die Folgen reichen daher oft weit über ästhetische Aspekte hinaus: Betroffene leiden nicht selten unter wiederkehrenden Entzündungen in Hautfalten, chronischen Pilzinfektionen, schmerzhaften Wundstellen und Ekzemen. Hinzu kommen Einschränkungen bei Bewegung und Sport, Probleme bei der Körperpflege sowie Rücken-, Schulter- und Nackenschmerzen. Auch die psychischen Belastungen sind häufig erheblich, denn Schamgefühle, ein negatives Körperbild oder sozialer Rückzug können den Alltag zusätzlich erschweren. Vor diesem Hintergrund sind Straffungsoperationen nach massivem Gewichtsverlust oder nach einer Lipödem-Behandlung häufig keine Schönheitsoperationen, sondern medizinisch notwendige rekonstruktive Eingriffe, dazu zählen Bauchdeckenstraffungen sowie Straffungen an Oberarmen, Oberschenkeln oder der Brust.

Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt jedoch nicht automatisch, denn Voraussetzung dafür ist, dass die Beschwerden medizinisch nachgewiesen werden. Darüber hinaus sollte das Körpergewicht über einen längeren Zeitraum stabil sein: Nach einer bariatrischen Operation durch ein Magenband o.ä. wird in der Regel zunächst die Phase der Gewichtsstabilisierung abgewartet, bevor eine Wiederherstellungsoperation geplant wird.

Für die Beantragung einer Kostenübernahme erfolgt zunächst eine umfassende fachärztliche Untersuchung. Die Beschwerden werden dabei sorgfältig dokumentiert und fotografisch festgehalten. Ergänzende Befunde von Hausärzten, Dermatologen oder anderen Fachdisziplinen können die medizinische Notwendigkeit zusätzlich belegen. Auf dieser Grundlage wird ein individueller Antrag bei der Krankenkasse gestellt, der häufig durch den Medizinischen Dienst begutachtet wird.

„Eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation ist für die Entscheidung der Krankenkasse von großer Bedeutung. Unser Ziel ist es, unsere Patientinnen und Patienten während des gesamten Antragsverfahrens kompetent zu begleiten“, erläutert Dr. Esters. Eine rekonstruktive Straffungsoperation könne nicht nur die Lebensqualität der Betroffenen nachhaltig verbessern, sondern auch helfen, Folgekosten durch chronische Hauterkrankungen, wiederkehrende Infektionen oder orthopädische Beschwerden zu reduzieren.

„Wer den großen Schritt geschafft hat und sein Gewicht dauerhaft reduziert hat, sollte die Chance erhalten, auch die letzten körperlichen Einschränkungen hinter sich zu lassen. Wenn ein medizinischer Leidensdruck besteht, können rekonstruktive Straffungsoperationen einen wichtigen Beitrag zur vollständigen Rehabilitation leisten“, betont Esters.

Patientinnen und Patienten, die Fragen zu den Möglichkeiten einer Wiederherstellungsoperation oder zu den Voraussetzungen einer Kostenübernahme haben, können sich in der Klinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie im St. Marien-Hospitals Lüdinghausen individuell beraten lassen.

Bundesweit gehört die Liposuktion mit mehr als 100.000 Eingriffen pro Jahr zu den häufigsten Operationen in der Plastischen Chirurgie. In Deutschland erfolgen grob geschätzt etwa 3.000 bis 8.000 Straffungsoperationen pro Jahr nach massivem Gewichtsverlust. Diese Zahl ist jedoch eine Näherung, da viele Eingriffe privat finanziert werden und nicht zentral erfasst sind (aerzteblatt.de). Das St. Marien-Hospital Lüdinghausen verfügt über eine etablierte Expertise in der Versorgung von Lipödem-Patientinnen und -Patienten sowie in der rekonstruktiven Chirurgie nach massivem Gewichtsverlust.

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