Menschenrechte & Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Grundlage für unsere Tätigkeit als großer konfessioneller Träger im Gesundheitswesen ist die Umsetzung christlicher Nächstenliebe und in diesem Sinne, den Menschen mit seinen Bedürfnissen und Rechten wahrzunehmen sowie auch mit den vorhandenen Ressourcen schonend umzugehen. Im Franziskanischen Geist ist maßgebliche Orientierung unseres Handelns für die Menschen, die sich uns anvertrauen, und auch für den Umgang miteinander, der Würde eines jeden Menschen als Geschöpf Gottes Respekt und Achtung entgegenzubringen. Der bewusste und achtsame Umgang mit der Umwelt und allem Leben ist Ausdruck unserer Verantwortung gegenüber der Schöpfung. Verankert ist dies schon seit vielen Jahren in unserem Konzernleitbild und in der Stiftungsregelung Compliance.
In Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bekennt sich die St. Franziskus-Stiftung Münster mit ihren verbundenen Unternehmen mit dieser Grundsatzerklärung ausdrücklich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte. Dieses Bekenntnis gilt für die eigene Geschäftstätigkeit und richtet sich zugleich auch an unsere Geschäftspartner in den Liefer- und Wertschöpfungsketten. Diese Grundsatzerklärung wurde vom Vorstand der St. Franziskus-Stiftung Münster verabschiedet.
Weitere Informationen finden Sie in der PDF. bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin
Frau Dr. Sandra Enewoldsen
enewoldsen(at)st-franziskus-stiftung.de
LKSG Grundsatzerklärung St. Franziskus-Stiftung Münster