Montag, 26.08.2013

Hochrangige Delegation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu Besuch in der Franziskus Stiftung und im St. Franziskus-Hospital Münster

Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender, Dr. med. Regina Klakow-Franck unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung und Dr. jur. Katja Fahlbusch, Stellvertretende Leiterin Abteilung Recht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) besuchten auf Einladung von Dr. med. Daisy Hünefeld, Vorstand Franziskus Stiftung, am Dienstag, 20. August die Franziskus Stiftung sowie das St. Franziskus-Hospital Münster. Die aus Berlin angereiste Delegation erhielt einen Überblick über die geburtshilflichen Kliniken der Franziskus Stiftung. Insbesondere wurden das umfassende Konzept zur Vermeidung von Frühgeburten der Frauenklinik und die Arbeitsweise des Perinatalzentrums (Level 1) am St. Franziskus-Hospital Münster vorgestellt. Gesundheitspolitischer Anlass waren die Überarbeitung der Strukturkriterien für die Frühgeborenenversorgung sowie die Aussetzung der sogenannten Mindestmengenregelung mit einer geforderten Behandlungszahl von 30 Fällen als Qualitätskriterium und Steuerungsinstrument im Bereich der Frühgeborenenintensivmedizin. Die derzeitig gültige Mindestzahl liegt bei 14 Fällen pro Jahr für alle Level 1-Perinatalzentren.

Die Delegation des G-BA auf Einladung der Franziskus Stiftung zu Besuch im St. Franziskus-Hospital Münster v.l.n.r.: Dr. med. Thomas Frank, Kommissarischer Leiter Klinik für Neonatologie und Intensivmedizin (St. Franziskus-Hospital), Dr. jur. Katja Fahlbusch, Stellvertretende Leiterin der Abteilung Recht (G-BA) Prof. Dr. med. Michael Möllmann, Ärztlicher Direktor (St. Franziskus-Hospital), Dr. med. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung (G-BA), Dr. med. Heinz Albers, Chefarzt Geburtshilfliche Klinik (St. Franziskus-Hospital) Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender (G-BA), Dr. rer. pol. Ansgar Klemann, Kaufmännischer Direktor (St. Franziskus-Hospital), Burkhard Nolte, Geschäftsführer (St. Franziskus-Hospital), Dr. med. Daisy Hünefeld, (Vorstand Franziskus Stiftung).

Prof. Dr. Michael Möllmann im Gespräch mit Dr. Regina Klakow-Franck.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.

„Wir freuen uns sehr über den Besuch der Berliner Delegation und die Möglichkeit, unser seit vielen Jahren auf hohem Niveau arbeitendes Perinatalzentrum am St. Franziskus-Hospital Münster vorstellen zu können. In der engen Zusammenarbeit zwischen der  Frühgeborenenintensivmedizin, der Geburtshilflichen Klinik, die mit  1799 Geburten in 2012 eine der größten Geburtshilflichen Kliniken in NRW ist,  sowie dem gesamten Behandlungsnetzwerk auf dem Krankenhauscampus  mit Pränatalpraxis, Pädiatrie, Kinderchirurgie etc. setzen wir seit Jahren anerkannte Qualitätsmaßstäbe,“ so Dr. med. Daisy Hünefeld vom Vorstand der Franziskus Stiftung. Schon frühzeitig haben die Frühgeborenenintensivmedizin (Neonatologie) und Geburtshilfe am St. Franziskus-Hospital Münster gemeinsame Anstrengungen unternommen, um Schwangerschaftsverlängerungen  zu erreichen und Frühgeburten weitestgehend zu vermeiden oder Schwangerschaften aus frühen Wochen in reifere Wochen zu bringen.

Neben der umfänglichen medizinischen Betreuung werden vor allem psychosoziale Unterstützungsangebote für Schwangere mit einer drohenden Frühgeburt bereitgestellt. Dazu gehören die vorgeburtliche Bindungsanalyse und Bindungsförderung, die präpartale Elternsprechstunde für die mögliche Versorgung des frühgeborenen Kindes, die kontinuierliche Langzeitschwangerenbegleitung für Frauen, die wochenlang stationär liegen müssen, und der „Bunte Kreis Münsterland e.V.“, ein gemeinsam mit anderen Krankenhäusern getragener Verein zur Familiennachsorge bei früh- oder risikogeborenen Kindern. „Nicht nur die medizinischen  Probleme der Schwangeren werden ernst genommen, sondern insbesondere auch die psychosozialen und seelischen Aspekte werden intensiv in den Blick genommen,“ so Dr. Heinz Albers, Chefarzt der Geburtshilflichen Klinik. Die Bindungsanalyse gibt es bislang deutschlandweit nur am St. Franziskus-Hospital, die präpartale Elternsprechstunde und die Langzeitschwangerenbegleitung durch das Pflegepersonal nur an wenigen Kliniken.

Trotz des Erfolges von Schwangerschaftsverlängerungen und der sehr guten Versorgung von Frühgeborenen, beispielsweise im Perinatalzentrum am St. Franziskus-Hospital  Münster, mangelt es an wissenschaftlichen Untersuchungen bezüglich der Maßnahmen und Therapieansätze. „Schon seit Jahren schaffen wir Transparenz, indem wir durch Zahlen und Fakten fundiert eine Übersicht und ein Risikoprofil über die Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.500 g des Perinatalzentrums veröffentlichen,“ so Dr. med. Thomas Frank, Kommissarischer Leiter  der Klinik für Neonatologie und Intensivmedizin. In der hochkomplexen medizinisch-pflegerischen Versorgung der Risikoschwangerschaften ist die Vermeidung der Frühgeburtlichkeit ein wichtiges Qualitätskriterium. Mindestmengenregelungen sind aus Sicht des Klinikers in diesem Zusammenhang wenig hilfreich. An diese Erfahrungen sollte angeknüpft und wissenschaftliche Ursachenforschung betrieben werden. Mit Blick auf den G-BA sei man gerne bereit, seine Expertise dabei miteinzubringen.

„Wir begrüßen ausdrücklich Initiativen wie die des Perinatalzentrums am St. Franziskus-Hospital, mit der eine ganzheitliche, interdisziplinär abgestimmte Vorgehensweise gefördert werden soll, die auch psychosoziale Beratungs- und Betreuungsangebote umfasst“, sagte Josef Hecken. „Unabhängig von den jüngst beschlossenen Strukturkriterien für die Frühgeborenenversorgung wird der G-BA seinen gesetzlichen Auftrag, gegebenenfalls auch mit Mindestmengen zur Qualitätssicherung beizutragen, im Blick behalten.“

Eine dem Risikoprofil des Früh- oder Reifgeborenen entsprechende differenzierte Betrachtung und Zuweisung der Schwangeren in eine der vier Versorgungsstufen von Perinatalzentrum Level 1 bis zur Geburtsklinik für unkomplizierte Schwangerschaftsverläufe trägt die Richtlinie des G-BA für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen vom 20. Juni 2013 Rechnung. „Im Rahmen dieser Richtlinie soll auch eine ständige Verfügbarkeit mindestens einer Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekraft je intensivtherapiepflichtigem Frühgeborenen beziehungsweise je zwei intensivüberwachungspflichtigen Frühgeborenen gegeben sein,“ sagte Dr. Regina Klakow-Franck. Es gebe in mehreren Studien Hinweise auf die Relevanz des Personalschlüssels für die im Bereich der neonatalogischen Intensivtherapie erzielbare Ergebnisqualität. „Im Rahmen einer dreieinhalbjährigen Übergangsfrist sollten alle Beteiligten daher die nötigen Anstrengungen unternehmen, eine Eins-zu-eins-Betreuung von intensivtherapiepflichtigen Frühgeborenen zu ermöglichen. Dies schließt eine adäquate Finanzierung des erhöhten Bedarfs an Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekräften mit ein“, betonte Klakow-Franck.