Mittwoch, 23.11.2022

Maria Klein-Schmeink im offenen Austausch mit St. Franziskus-Stiftung und Alexianer GmbH: Praxisnahe Impulse für die Sicherung der Krankenhausversorgung

Der Einladung der St. Franziskus-Stiftung Münster war Maria Klein-Schmeink, MdB, stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen nach eigenem Bekunden mit großem Interesse gefolgt, um sich über die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in Zeiten der Energiekrise und hoher Inflation auszutauschen. Dass sie am Veranstaltungsort Herz-Jesu-Krankenhaus (HJK) auch von Vertretern der Alexianer GmbH begrüßt wurde, stieß bei der Gesundheitspolitikerin auf große Anerkennung: So ergebe sich aus der Diskussion mit zwei der größten katholischen Krankenhausträger ein besonders tiefer und fundierter Einblick in die aktuelle Situation der deutschen Krankenhäuser.

Zum Austausch über die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser trafen sich (v. l.): Tim Richwien, Maik Büscher, Dr. Wolfgang Kusch, Maria Klein-Schmeink MdB, Dr. Nils Brüggemann und Andreas Barthold Zum Austausch über die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser trafen sich (v. l.): Tim Richwien, Maik Büscher, Dr. Wolfgang Kusch, Maria Klein-Schmeink MdB, Dr. Nils Brüggemann und Andreas Barthold

Zum Austausch über die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser trafen sich (v. l.): Tim Richwien, Maik Büscher, Dr. Wolfgang Kusch, Maria Klein-Schmeink MdB, Dr. Nils Brüggemann und Andreas Barthold

Offen berichteten Dr. Nils Brüggemann (Vorstandsvorsitzender der St. Franziskus-Stiftung), Andreas Barthold (Hauptgeschäftsführer der Alexianer GmbH), HJK-Geschäftsführer Tim Richwien, Maik Büscher (Geschäftsführer der Raphaelsklinik und des Clemenshospitals der Alexianer) sowie der Ärztliche Direktor des HJK Dr. Wolfgang Kusch nicht nur von einer Ballung aktueller Entwicklungen, die die deutschen Krankenhäuser in Schieflage bringen, sondern warteten auch mit Lösungsvorschlägen zum Einbinden in die Krankenhausreform auf. Vor dem Hintergrund überlasteter Isolierkapazitäten in den Krankenhäusern bei gleichzeitig auch Corona-bedingtem deutlich reduziertem Personalstand stellte Dr. Wolfgang Kusch die anlasslose COVID-Testung ebenso in Frage wie die Quarantäneregelung für symptomlose Mitarbeitende. Beide Maßnahmen führten zu einer Reduktion der Aufnahmekapazitäten und trügen im Falle weiter steigender Infektionszahlen dazu bei, dass keine ausreichenden Betten- und Notfallkapazitäten vorgehalten werden könnten.

Neben den reduzierten Aufnahmekapazitäten wies Dr. Nils Brüggemann auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Energiekrise und der inflationären Steigerung der Sachkosten hin: „Nach aktuellem Stand werden sich im kommenden Jahr allein die Kosten für Erdgas für alle Einrichtungen der St. Franziskus-Stiftung vervierfachen“. Andreas Barthold mahnte an: „Diese Kostensteigerungen können von den Krankenhäusern nicht kompensiert werden.“

Maria Klein-Schmeink sicherte eine Abfederung der Energiekosten zu, zum Ausgleich inflationsbedingter Steigerungen im Sachkostenbereich konnte sie jedoch noch keinen Ausblick geben. „Wir werden uns aber dafür einsetzen“, so die Politikerin zuversichtlich. Eine große Hilfe für die Krankenhäuser wäre zudem, so die Gesundheitsfachleute unisono, die Weiterführung der derzeitigen fünftägigen Zahlungspflicht der Krankenkassen zur Begleichung von Krankenhausrechnungen. Diese verkürzte Zahlungspflicht soll nach derzeitiger Gesetzeslage wieder auf die vor der Corona-Pandemie bestehende Frist von 14 Tagen zurückgeführt werden und würde dann bei der bereits angespannten wirtschaftlichen Lage aller Krankenhäuser in Deutschland zusätzlich zu einem in dieser Situation kritischen Liquiditätsentzug führen.

Maria Klein-Schmeink notierte sich auch diesen praxisnahen Impuls gleich und dankte für den informativen, fach- und praxisnahen Input, der für eine effiziente politische Arbeit unerlässlich sei. Genauso unerlässlich sei für alle Beteiligten allerdings auch die Geduld. Es gäbe viele Etappen im Prozess der anstehenden Krankenhausreform. So verwies sie auf die nötige Konsentierung etwa zwischen Land, Bund und auch EU-Vorgaben und selbstverständlich auf die notwendige Trägerbeteiligung.