Freitag, 29.01.2021

Zusammenarbeit zwischen der St. Franziskus-Stiftung Münster und der AG Berufspädagogik der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster

Die St. Franziskus-Stiftung Münster, vertreten durch Dr. Daisy Hünefeld, Vorstand sowie der Arbeitsbereich Berufspädagogik der WWU Münster, vertreten durch Prof. Dr. Ulrike Weyland, Dekanin des Fachbereiches Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften und Wilhelm Koschel, bauen ihre gute Zusammenarbeit zu digitalisierungsbezogenen Themen aus.

Die gesetzlich bedingte Vorgabe zur Ausweitung der Fortbildung für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter im Kontext des neuen Pflegeberufegesetzes, die sowohl eine Anhebung der Fortbildungszeit von 200 auf 300 Stunden als auch eine jährliche Fortbildungspflicht vorsieht, betrifft auch die nun beschlossene fachliche Zusammenarbeit zwischen der St. Franziskus-Stiftung und der WWU Münster.

Verstärkter Theorie-Praxis-Transfer

Die Eckpunkte für die Ausgestaltung dieser Zusammenarbeit wurden bereits im Spätsommer letzten Jahres von Dr. Hünefeld und Prof. Dr. Weyland gemeinsam festgelegt. Auf dieser Grundlage soll nun zukünftig die Zusammenarbeit der beiden Einrichtungen verstärkt und der Theorie-Praxis-Transfer intensiviert werden. Die St. Franziskus-Stiftung Münster bietet derzeit in der Region Münster (Hamm – Ahlen – Münster) etwa 900 Ausbildungsplätze in unterschiedlichen Gesundheitsberufen an. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Ausbildung im Bereich der Pflege.

In den letzten Monaten wurde bereits intensiv an der Erstellung eines Blended-Learning Konzepts, also der Kombination von Präsenzveranstaltungen und E-Learning, für die Fortbildung der Praxisanleitungen gearbeitet. Die ersten Erfahrungen der beteiligten Dozentinnen und der teilnehmenden Pflegekräfte im Rahmen der Umsetzung dieses Konzeptes sind ausgesprochen positiv.

Im Rahmen der weiteren Zusammenarbeit ist zudem die Entwicklung eines digital gestützten Ansatzes geplant, in dem die neuen "Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung" (Abschnitt III, Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG) in besonderer Weise adressiert werden sollen. Die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sollen durch dieses innovative digitale Lehr-Lernsetting zu einem gewinnbringenden Umgang mit der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung befähigt werden.

Digitalpakt Schule

Auch die Zusammenarbeit im Zuge des "Digitalpakts Schule" soll zukünftig verstärkt werden. Hierzu wurde als Auftaktveranstaltung im Dezember letzten Jahres bereits ein erfolgreiches Treffen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern durchgeführt. Gemeinsames Ziel ist es, die beruflichen Schulen der St. Franziskus-Stiftung Münster im Rahmen der Schulentwicklung bei der Bearbeitung der veränderten Anforderungen zu unterstützen, die sich durch die Digitalisierung und durch aktuelle pflegeberufliche Entwicklungen ergeben sowie die bisherige hohe Qualität der Ausbildungen zu sichern und weiter zu entwickeln.

„Wir freuen uns darüber, dass wir in dieser Konstellation sowohl die Interessen der Hochschule im Sinne des Praxisbezuges von Forschung und Lehre als auch die Interessen der Auszubildenden und Lehrenden unserer berufsbildenden Schulen im Sinne der Umsetzung attraktiver und zeitgemäßer Lehr- und Lernangebote verwirklichen können“, kommentiert Dr. Hünefeld die jetzt getroffenen Vereinbarungen. „Auch das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur notwendigen Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe.“