Freitag, 10.11.2017

Patienten profitieren von neuer Entlassregelung – Veranstaltung des Netzwerks Gesundheitswirtschaft Münsterland zur Entlassung aus dem Krankenhaus

Seit dem 1. Oktober sind Krankenhäuser verpflichtet, eine standardisierte Entlassung für Patienten sicherzustellen. Diese stand im Mittelpunkt einer Veranstaltung des Netzwerks Gesundheitswirtschaft Münsterland. Dabei ging es um die gelingende Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Bei einer Veranstaltung des Netzwerks Gesundheitswirtschaft Münsterland zur Entlassung aus dem Krankenhaus informierten (von links) Dr. Thomas Robbers, Dr. David Reinhardt, Kreisdirektor Dr. Martin Sommer, Dr. Sandra Enewoldsen, Dr. Joachim Kamp, Prof. Dr. Norbert Roeder und Johannes Technau. Foto: Daniel Meier/Netzwerk Gesundheitswirtschaft Münsterland.

Dr. Sandra Enewoldsen von der St. Franziskus-Stiftung Münster sagte, Patienten könnten von der Neuregelung profitieren: Denn sie bringe eine verbesserte Kommunikation, einen strukturierten Ablauf und eine zeitnahe Verteilung von Ressourcen mit sich. Gleichwohl seien eine Reihe von Fragen noch ungeklärt. Die nun vorgegebene Regelung des zuvor selbstorganisierten Verfahrens bringe auch das Risiko von Bürokratismus und einer erheblichen Mehrbelastung mit Verwaltungsaufgaben mit sich, so Dr. Enewoldsen.

Die neue Regelung umfasse verschiedene Formen einer Überleitung aus der stationären Versorgung in die Weiterbehandlung, insbesondere die sachgemäße Unterstützung und Anschlussversorgung des Patienten sowie die qualifizierte Unterstützung durch Kranken- und Pflegekassen. Inhaltlich sei das in den Häusern der Stiftung bereits jetzt so üblich. Durch den neuen gesetzlichen Rahmen werde der Begriff des Entlassmanagements fachlich genauer hinterlegt und seine Einführung verbindlich.

Dr. Karl Blum, Vorstand Deutsches Krankenhausinstitut (DKI), stellte eine Repräsentativbefragung seines Hauses vor. Es ging darin auch um die Wartezeit bei der Kostenzusage für eine Anschlussbehandlung nach dem Krankenhausaufenthalt. Zentraler Ansprechpartner im Entlassmanagement sei der niedergelassene Arzt. Allerdings seien dessen Erreichbarkeit und die Verfügbarkeit der Unterlagen laut Studie nicht immer gegeben, was von vielen Krankenhäusern kritisiert werde. Gelobt werde hingegen die Kooperation mit den nachversorgenden Einrichtungen, so Dr. Blum. Aktuell ist das DKI an einem Projekt des Innovationsfonds zum sektorenübergreifenden Entlassmanagement mittels Routinedaten der Krankenkassen beteiligt. Damit soll eine frühzeitige und gezielte Steuerung der Krankenhausentlassungen unterstützt werden.